Krankentagegeld-Rechner | 2026
Wie viel fehlt Ihnen, wenn Ihr Gehalt oder Gewinn ausfällt? Ermitteln Sie den zusätzlichen täglichen Absicherungsbedarf – passend zu Ihrer beruflichen Situation.
Ihre berufliche Situation
Berechnungsgrundlagen & Grenzen
Der Rechner ermittelt den zusätzlichen Finanzierungsbedarf für einen vollen Leistungsmonat. 30 Tage dienen als Monatsvergleich. Das tatsächliche private KT wird nach den versicherten Kalendertagen abgerechnet. Die eingegebenen Leistungen müssen zeitlich zusammenfallen.
- Arbeitnehmer in der GKV: Schätzung für festes Monatsgehalt ohne Einmalzahlungen: 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos und 135,63 EUR brutto pro Tag. Bei Entgelt bis 2.000 EUR, Boni, schwankendem Einkommen, mehreren Beschäftigungen und besonderen Versicherungsverhältnissen bitte den von der Kasse bestätigten Netto-Tagessatz verwenden.
- Arbeitnehmer in der PKV: Verfügbares Netto nach bisheriger eigener PKV-/Pflegebelastung + voller selbst zu tragender Beitrag während der Krankheit + eingetragene zusätzliche Rentenvorsorge + weitere Zusatzkosten − bestehendes KT × 30 − weitere Einnahmen. Es wird kein GKV-Krankengeld geschätzt. Bereits im Zielbetrag oder in einem anderen Feld enthaltene Kosten nicht erneut eintragen. Beitrag und Einkommensdefinition für den Tarif sind gesondert zu prüfen.
- Rente bei privatem KT: Nach Ende der Entgeltfortzahlung besteht für PKV-Arbeitnehmer aus der Beschäftigung regelmäßig keine automatische Rentenversicherungspflicht mehr. Eine Antragspflichtversicherung kann unter Voraussetzungen möglich sein. Höhe und Beginn mit der DRV beziehungsweise dem Versorgungswerk klären. Der Rechner setzt den von Ihnen eingetragenen Gesamtbetrag an. Den Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei privatem KT trägt bei bestehender Versicherungspflicht der private Versicherer; dafür erfolgt hier kein pauschaler Arbeitnehmerabzug.
- Selbstständige: Bei gewähltem gesetzlichen Anspruch 70 % des für das Krankengeld maßgeblichen Arbeitseinkommens, höchstens 135,63 EUR pro Tag. Gewinn statt Umsatz; Einkommensnachweise und tatsächlichen Anspruch mit der Krankenkasse klären. Keine pauschale 90-%-Nettogrenze wie bei Arbeitnehmern.
- Sozialabgaben: Gewählte Abzüge: 9,3 % RV, 1,3 % AV, grundsätzlich 1,8 % PV vom Bruttokrankengeld; Mehrkinderabschläge werden beim eigenen PV-Anteil berücksichtigt. Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 % wird aus 80 % des begrenzten Regelentgelts berechnet. Einzelne Tagesbeträge werden auf Cent gerundet. Abweichungen zur Kassenberechnung sind möglich.
- Beiträge und Steuern: Zusätzliche GKV-/Pflegebeiträge auf weitere Einnahmen beziehungsweise privates KT werden nicht automatisch ermittelt. Für freiwillige Mitglieder gesondert mit der Kasse klären und als Zusatzkosten eintragen. Der Progressionsvorbehalt beim gesetzlichen Krankengeld ist nicht berechnet. Steuerfreiheit des privaten KT bedeutet nicht automatisch GKV-Beitragsfreiheit.
- Versicherbarkeit: Es wird kein verbindlicher Versicherungsanspruch berechnet. Die Tarifdefinition des Nettoeinkommens, Nachweiszeiträume, Anrechnungsregeln und weitere Leistungsbedingungen bleiben zu prüfen. Betriebskosten benötigen eine gesonderte Betrachtung. Der gewählte Leistungsbeginn ist ein Kundenwunsch, keine Leistungszusage.
- Dauer: GKV-Krankengeld grundsätzlich höchstens 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren, einschließlich anrechenbarer Entgeltfortzahlung. Privates KT leistet nur bei erfüllten Vertragsvoraussetzungen und ersetzt keine BU-Versicherung.
Wichtige Hinweise zur Berechnung
Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Angaben und der Rechengrößen für 2026. Er ersetzt keine individuelle Beratung und keine Leistungsprüfung durch Ihre Krankenkasse oder Ihren Versicherer.
Der ermittelte Finanzierungsbedarf entspricht nicht automatisch der versicherbaren Krankentagegeldhöhe. Entscheidend sind unter anderem Ihr nachgewiesenes Einkommen, bereits bestehende Leistungen und die vereinbarten Tarifbedingungen. Das gesetzliche Krankengeld wird vereinfacht geschätzt, sofern Sie keinen bestätigten Netto-Auszahlungsbetrag eingeben. Bei PKV-Arbeitnehmern werden die eingegebenen vollen Kranken-/Pflegebeiträge und zusätzlichen Vorsorgebeträge zum verfügbaren Netto addiert. Ihre tarifliche Versicherbarkeit wird nicht automatisch unterstellt. Persönliche Steuerfolgen und weitere Beiträge werden nicht vollständig ermittelt; Betriebskosten sind gesondert zu betrachten.
Eine bestimmte Leistungshöhe oder Leistungsdauer wird durch das Ergebnis nicht zugesagt. Privates Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz müssen aufeinander abgestimmt werden.
Rechenstand: 12. September 2026 · Berechnung für einen vollen Leistungsmonat mit 30 Tagen · Einzelheiten unter „Berechnungsgrundlagen & Grenzen“.
