Transparenz & Vergütung

Gute Beratung braucht einen klaren Rahmen.

Strategieberatung ist eine anspruchsvolle Dienstleistung. Sie erfordert Zeit, Expertise, Erfahrung und Urteilsfähigkeit. Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie Beratung vergütet wird, sondern ob Interessen, Leistungen und Kosten für den Mandanten klar und nachvollziehbar geregelt sind.

01
Transparenz

Vergütung muss nachvollziehbar sein.

Mandanten sollen wissen, welche Leistungen sie erhalten, wie diese vergütet werden und welche Kosten daraus entstehen. Die Vergütungsgrundlage wird deshalb vor Beginn der jeweiligen Beratung oder Betreuung klar vereinbart.

02
Interessen

Die Struktur der Vergütung muss zur Beratung passen.

Unterschiedliche Beratungsleistungen können unterschiedliche Vergütungsmodelle erfordern. Entscheidend ist, dass die gewählte Struktur transparent ist und eine Beratung ermöglicht, die sich konsequent an den Zielen und Interessen des Mandanten orientiert.

03
Leistung

Vergütung folgt einer definierten Leistung.

Analyse, strategische Planung, laufende Betreuung und konkrete Umsetzung sind unterschiedliche Leistungen. Deshalb wird transparent gemacht, welche Leistung Bestandteil des jeweiligen Mandats ist und wie sie vergütet wird.

Einordnung

Eine Vergütungsvereinbarung ist mehr als eine Preisregelung. Sie definiert den wirtschaftlichen Rahmen der Zusammenarbeit und schafft Klarheit darüber, welche Leistung der Mandant erhält, welche Kosten entstehen und auf welcher Grundlage Beratung erfolgt.

Transparenz schafft Klarheit. Klarheit schafft Vertrauen.

Einordnung

Das Vergütungsmodell prägt den Rahmen der Beratung.

Die Qualität einer Beratung hängt nicht allein von Fachwissen, Erfahrung oder Methodik ab. Auch der wirtschaftliche Rahmen, in dem Beratung stattfindet, beeinflusst Anreize, Handlungsspielräume und die Frage, welche Entscheidungen ohne Interessenkonflikte getroffen werden können.

01
Provisionsbasiertes Modell

Vergütung entsteht durch Umsetzung.

In provisionsbasierten Systemen entsteht die Vergütung typischerweise dann, wenn ein Produkt vermittelt oder eine Transaktion umgesetzt wird.

Damit besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Beratung, konkreter Handlung und Vergütung.

02
Honorarbasiertes Modell

Vergütung entsteht durch Beratung.

Wird die Beratungsleistung unmittelbar durch den Mandanten vergütet, ist die Vergütung nicht davon abhängig, ob anschließend ein Produkt vermittelt oder eine Transaktion durchgeführt wird.

Dadurch kann auch die Empfehlung, eine bestehende Struktur unverändert zu lassen, ein vollständiges Beratungsergebnis sein.

Konsequenz

Der Unterschied liegt deshalb nicht nur in der Art der Bezahlung. Das Vergütungsmodell beeinflusst den ökonomischen Handlungsrahmen, innerhalb dessen Empfehlungen entwickelt und Entscheidungen getroffen werden.

Beratung muss nicht zwangsläufig in Handlung münden. Auch nichts zu verändern kann die richtige Entscheidung sein.

Transparenz

Die konkrete Ausgestaltung folgt klar definierten, nachvollziehbaren Prinzipien.

Als Honorar-Finanzanlagenvermittler erfolgt unsere Vergütung ausschließlich durch unsere Mandanten.

01
Vergütung

Honorarbasiertes Modell

Mandanten erhalten in diesem Rahmen konsequent sogenannte Netto- bzw. Honorarprodukte, die keine Provisionen beinhalten. Dadurch entsteht nicht nur ein betriebswirtschaftlicher Vorteil, sondern vor allem eine verlässliche Grundlage für eine langfristig tragfähige Zusammenarbeit.

02
Transparenz

Umgang mit Provisionen

Sollten sich im Rahmen der Produktbeschaffung Provisionen nicht vollständig vermeiden lassen, werden diese transparent ausgewiesen und ausschließlich im Interesse des Mandanten verwendet – insbesondere durch Verrechnung mit dem vereinbarten Honorar.

Personenversicherungen

Die isolierte Beratung und Vermittlung von Personenversicherungen – beispielsweise Private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung – erfolgt auf Grundlage des Versicherungsmaklermandats und wird in diesem Rahmen grundsätzlich auf Provisionsbasis vergütet.

Grundprinzip

Entscheidend ist, dass die jeweilige Vergütungsform für den Mandanten vor Beginn der Beratung transparent und nachvollziehbar ist.

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