Transparenz

Vergütungssystem

Strategieberatung ist eine anspruchsvolle Dienstleistung.
Sie erfordert Zeit, Expertise, Erfahrung und Urteilsfähigkeit.

Unabhängigkeit entsteht durch eine klar geregelte und transparente Vergütungsvereinbarung.

Sie bildet die Grundlage für ein belastbares Vertrauensverhältnis – und damit für eine Beratung, die sich konsequent an den Interessen des Mandanten orientiert.

Einordnung

Das Vergütungsmodell prägt die Struktur der Beratung.

Die Qualität einer Beratung hängt nicht allein von Fachwissen oder Erfahrung ab. Sie wird maßgeblich durch den Rahmen bestimmt, in dem Beratung stattfindet – und insbesondere durch die Art der Vergütung.

Provisionsbasierte Systeme

Wenn ein System darauf ausgerichtet ist, Provisionen und Margen zu erzielen, entsteht eine klare betriebswirtschaftliche Logik: Beratung mündet in Handlung.

Nicht die Beratung selbst wird vergütet, sondern der Abschluss.

Honorarbasiertes Modell

Wird die Beratungsleistung direkt durch den Mandanten vergütet, verändert sich der Bezugsrahmen grundlegend.

Entscheidungen können unabhängig davon getroffen werden, ob daraus eine Transaktion entsteht – oder ob es sinnvoll ist, nichts zu verändern.

Daraus entsteht nicht nur ein Unterschied im Ablauf, sondern in der Qualität der Beratung selbst.

Beratung wird von Handlung entkoppelt – und kann sich vollständig an der Frage orientieren, was für den Mandanten langfristig sinnvoll ist.

Transparenz

Die konkrete Ausgestaltung folgt klar definierten, nachvollziehbaren Prinzipien.

Als Honorar-Finanzanlagenvermittler erfolgt unsere Vergütung ausschließlich durch unsere Mandanten.

Honorarbasiertes Modell

Mandanten erhalten in diesem Rahmen konsequent sogenannte Netto- bzw. Honorarprodukte, die keine Provisionen beinhalten. Dadurch entsteht nicht nur ein betriebswirtschaftlicher Vorteil, sondern vor allem eine verlässliche Grundlage für eine langfristig tragfähige Zusammenarbeit.

Umgang mit Provisionen

Sollten sich im Rahmen der Produktbeschaffung Provisionen nicht vollständig vermeiden lassen, werden diese transparent ausgewiesen und ausschließlich im Interesse des Mandanten verwendet – insbesondere durch Verrechnung mit dem vereinbarten Honorar.

Die isolierte Beratung und Vermittlung von Personenversicherungen (beispielsweise Private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung) erfolgt auf Grundlage des Versicherungsmaklermandats und wird in diesem Rahmen grundsätzlich auf Provisionsbasis vergütet.

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