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Investorenbrief | Mai 2026
Mit diesem Investorenbrief erhalten Sie einen Marktrückblick, die wesentlichen Portfolioentscheidungen des vergangenen Monats sowie aktuelle Themen rund um Ruhestandsplanung, Vermögensarchitektur und Investmentstrategie.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation oder zur Einordnung einzelner Aspekte stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Monatlicher Marktrückblick
Aktien hui, Anleihen pfui
Hoffnungen auf ein Ende des Iran-Kriegs und die Öffnung der Seestraße von Hormus führten zwischenzeitlich mehrfach zu Kursgewinnen an den Aktienmärkten. Von der China-Reise des US-Präsidenten erhofften sich die Märkte Verbesserungen in Fragen der Zollpolitik und des Iran-Kriegs. Entsprechend enttäuscht reagierten die Aktienmärkte schließlich auf den weitestgehend ergebnislosen Gipfel. Die für die Weltwirtschaft wichtige Straße von Hormus blieb faktisch blockiert.
Unterstützung erhielten die Aktienkurse von den Geschäftsergebnissen des ersten Kalenderquartals. Vor allem US-Unternehmen konnten ihre Gewinne gegenüber dem Vorjahresquartal nochmals deutlich steigern. Bei Einzelaktien sorgten Überraschungen bei den Quartalsergebnissen für stärkere Kursbewegungen: in die positive Richtung unter anderem bei Alphabet, Apple, Qualcomm, Caterpillar und Eli Lilly und in negativer Hinsicht bei Meta und Amazon. Ein Kurstreiber blieb das Mega-Thema Künstliche Intelligenz (KI). Insbesondere die Aktien von Halbleiterherstellern erwiesen sich als Zugpferde der Börsen. Der wertvollste Konzern der Welt, Chip-Designer Nvidia, zeigte bei Umsatz und Gewinn im ersten Quartal abermals hohe Zuwächse. Der Aktienkurs litt allerdings nach einem neuen Rekordhoch unter Gewinnmitnahmen.
Gemischtes Bild bei den Konjunkturdaten
Die Konjunkturdaten fielen im Mai eher durchwachsen aus. Insgesamt blieb die Stimmung in der Wirtschaft angesichts der gestörten Versorgung aus der Golf-Region erstaunlich gut. Die Einkaufsmanagerindizes, die als Frühindikator für die Konjunkturentwicklung gelten, verbesserten sich in allen wichtigen Regionen der Welt. Eingetrübt zeigte sich das Bild eher bei den privaten Haushalten, deren Konsumspielraum durch die steigenden Preise eingeschränkt wird.
Getragen von den hoch gewichteten Tech-Aktien erreichten alle wichtigen US-Aktienindizes und Weltaktienindizes im Mai neue Rekordwerte. Der Dow Jones übertraf seinen alten Rekord aus dem Februar und stellte mit 50.830 Punkten eine neue Höchstmarke auf. Der S&P-500-Index, der schon im April auf neue Rekorde gestiegen war, kletterte im Mai erstmals über 7.500 Zähler. Und der NASDAQ-100 stieg kurz vor dem Monatsende erstmals auf gut 30.000 Punkte. Dies ist gegenüber dem zwei Monate zuvor markierten Jahrestief ein Anstieg um gut 31 Prozent.
Rekordjagd in Japan, Südkorea und Taiwan
Auch die japanischen, südkoreanischen und taiwanesischen Aktienmärkte setzten ihre Rekordjagd fort. Der Nikkei-225-Index in Tokio stieg erstmals über 65.000 Punkte, was gegenüber dem Jahresbeginn einen Anstieg von über 30 Prozent bedeutet. Auch an den Börsen von Südkorea und Taiwan waren es vor allem die Aktien der Mikrochip-Hersteller, die für einen Höhenflug sorgten. Die Werte Samsung Electronics und TSMC sind die jeweils höchstgewichteten Werte in den dortigen Aktienindizes.
Auch in Europa verzeichneten Aktien aus der Halbleiter-Branche hohe Kursgewinne, darunter der niederländische Chip-Produktionsanlagenbauer ASML und der deutsche Chiphersteller Infineon. Der Euro-Stoxx50Index näherte sich mit rund 6.100 Punkten wieder seinem Rekordhoch von Ende März. Auch der DAX erholte sich bis in die Nähe seiner im ersten Quartal aufgestellten Rekordwerte über 25.000 Zähler.
Wie von den Märkten erwartet, änderten weder die US-Notenbank Fed noch die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Leitzinsen. Unterdessen bestätigte der Bankenausschuss des US-Senats denkbar knapp mit 13 zu 11 Stimmen Präsident Trumps Kandidaten Kevin Warsh für die Nachfolge des scheidenden Fed-Präsidenten Jerome Powell, der dem Fed-Vorstand aber weiter angehören will.
Kursverluste an den Anleihemärkten
An den Anleihemärkten überwogen anders als an den Aktienmärkten die Kursverluste. Die Folgen des Irankriegs haben die Ängste vor Inflation und möglichen Zinserhöhungen neu entfacht. Die Kurse von Anleihen fielen deutlich. Im Gegenzug stiegen die Renditen der festverzinslichen Wertpapiere auf langjährige Höchststände. Zehnjährige deutsche Bundesanleihen erreichten mit knapp 3,2 Prozent das höchste Niveau seit 15 Jahren und in den USA stiegen 30-jährige Anleihen wieder über fünf Prozent. Britische Staatsanleihen standen wegen der Regierungskrise besonders unter Druck und rentierten erstmals wieder mit mehr als 5,1 Prozent – der Höchstmarke aus den Zeiten der Finanzkrise im Jahr 2008.
Strategieportfolios
Monetalis Global Factor
Monetalis Global Factor | 30+ Defensiv
Wertentwicklung im Mai 2026: +2,02 %
Wertentwicklung seit Jahresbeginn 2026: +5,79 %
Factsheet öffnenMonetalis Global Factor | 50+ Ausgewogen
Wertentwicklung im Mai 2026: +3,06 %
Wertentwicklung seit Jahresbeginn 2026: +8,64 %
Factsheet öffnenMonetalis Global Factor | 70+ Dynamisch
Wertentwicklung im Mai 2026: +4,09 %
Wertentwicklung seit Jahresbeginn 2026: +11,52 %
Factsheet öffnenMonetalis Global Factor | 90+ Offensiv
Wertentwicklung im Mai 2026: +5,13 %
Wertentwicklung seit Jahresbeginn 2026: +14,44 %
Factsheet öffnenUCITS-Dachfonds
Monetalis Ruhestandsfonds
Monetalis Ruhestandsfonds
Wertentwicklung im Mai 2026: +3,94 Prozent
Wertentwicklung seit Jahresbeginn 2026: +6,65 Prozent
Wertentwicklung der letzten 12 Monate kumulativ: +14,27 Prozent
Factsheet öffnenStrategische Finanz- und Vermögensplanung
Wann es sich lohnt, Wertpapiere in der GmbH zu investieren
Pressemitteilung des FPSB - Financial Planning Boards Deutschland e.V. vom 28.04.2026
Wer Geld anlegt, kommt an der Steuer nicht vorbei. Und die geht stets zu Lasten der Rendite. Deshalb ist es mehr als verständlich, dass Investoren immer wieder nach Wegen suchen, um die Steuerlast bei Kursgewinnen aus Aktienanlagen, Investments in Exchange Traded Funds oder Investmentfonds zu reduzieren und die Anlage zu optimieren. Eine Möglichkeit: Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, in die die Depotwerte übertragen werden können, vorzugsweise jedoch im Belastungsvergleich nur Aktienwerte.
„Diese Idee klingt im ersten Augenblick sehr reizvoll“, urteilt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn Kursgewinne auf Aktien, die innerhalb einer GmbH realisiert werden, unterliegen der Körperschaftsteuer und die beträgt bei Einzelaktien nur rund 1,5 Prozent.“ Aktienkursgewinne in der GmbH werden aufgrund des § 8 b KStG zu 95 % freigestellt. Das ist deutlich weniger als die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, die bei 25 Prozent bei der Anlage im Privatvermögen liegt. In der direkten Aktienanlage mit Einzeltiteln steht der GmbH somit das sog. Beteiligungsprivileg zu (§ 8 b KStG), das zu einer fast vollständigen Steuerfreistellung für Kursgewinne aus Aktien führt. Für vereinnahmte Dividenden gilt dies nur bei einer Mindestbeteiligungsquote von 10 % bzw. für Gewerbesteuerzwecke von 15 %. Ein Vorteil, der vor allem dann zum Tragen kommt, wenn jemand einerseits die Aktien in der GmbH als Spardose belassen will oder anderseits sein Wertpapierportfolio aktiv bewirtschaftet und häufig handelt. Denn in diesem Fall würde die Abgeltungssteuer zu Lasten der Rentabilität der Anlage gehen. Folglich kann hier die vermögensverwaltende GmbH durchaus interessant sein.
Vorteilhaft auch bei ETFs und Fonds
„Nicht ganz so groß ist der Steuervorteil zwar bei Investmentfonds oder Exchange Traded Funds (ETFs), aber auch hier fällt die Besteuerung realisierter Kursgewinne niedriger aus als im privaten Wertpapierdepot“, erläutert Prof. Tilmes. Soweit die Anlage indirekt über ein Fondsvehikel erfolgt, steht der GmbH als Anleger stattdessen – abhängig von der Aktienquote innerhalb des Fonds –eine Teilfreistellung zu, die für die Körperschaftsteuer bis zu 80 % betragen kann. Wenn ein Anleger zum Beispiel ETFs, die börsentäglich und schnell handelbar sind, einsetzt, um kurzfristige Kursbewegungen oder einen langfristigen Gewinn auszunutzen, kann die vermögensverwaltende GmbH auch hier Steuervorteile bringen.
Zwar fällt die Vorabpauschale auch im GmbH-Depot an, jedoch bedeutet die geringere Besteuerung von realisierten Kursgewinnen, dass Anleger ebenfalls einen höheren Betrag für sich arbeiten lassen können. „Spannend ist daran, dass sich dabei ein Zinseszinseffekt ergibt, der sich sehr positiv in der Wertentwicklung eines Portfolios bemerkbar machen kann“, erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist. „Deshalb können gerade Investoren mit einem größeren Vermögen, die außerdem häufiger Veränderungen an ihrem Portfolio vornehmen, von einer solchen Lösung profitieren.“
Die GmbH ist kein „Steuersparmodell“, sondern ein „Steuerstundungsmodell“
Dazu kommen noch weitere grundsätzliche Vorteile: Wird das angesparte Kapital im Rentenalter ausgezahlt, dann profitiert der Anleger, wenn er sonst keine Einkünfte hat, von einer geringeren Besteuerung, verbunden mit der bereits beschriebenen niedrigeren Besteuerung bei Aktienwerten und der sich daraus folgende höheren Kapitalbasis. Im Kern gilt es zu überlegen, welche Ziele man verfolgt und welche Aspekte man vergleicht. Soll das Vermögen erstmal langfristig in der GmbH verbleiben oder soll das Vermögen dann später wieder ins Privatvermögen ausgeschüttet werden? Innerhalb der GmbH beträgt der effektive Steuersatz bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 1,541 %. Bei Ausschüttungen aus einer GmbH fällt – soweit keine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt – Kapitalertragsteuer i. H. v. 26,375 % (Abgeltungssteuer von 25,0 % zzgl. 5,5 % SolZ und ohne Kirchensteuer) für die Gesellschafter an. Dann bei Ausschüttung liegt ein effektiver Steuersatz bis einschließlich auf die private Ebene von 27,51 % an. Zusammenfassend kann man sagen, die GmbH ist kein „Steuersparmodell“, sondern ein „Steuerstundungsmodell“ und das jeweils davon betrachtet, wo langfristig das Geld liegen soll.
Auch wenn diese Punkte alle sehr überzeugend klingen, müssen sich Anleger trotzdem genau überlegen, ob sich die „Depotübertragung“ an die GmbH wirklich lohnt. In der Praxis wird Liquidität i.d.R. in die GmbH eingebracht und dann werden Wertpapiere gekauft. Ein wichtiger Aspekt betrifft den Übertrag der Wertpapiere vom Depot auf die GmbH. „Dieser Schritt kommt – unabhängig davon, ob jemand seine Bestände erst verkauft und dann in die GmbH einbringt oder direkt dorthin überträgt – immer einem Verkauf gleich“, erklärt Tilmes. „Und das bedeutet, dass die entstandenen Kursgewinne in jedem Fall auf private Ebene der Abgeltungsteuer unterliegen.“ Hat jemand mit seinem Depot bereits sehr hohe Kursgewinne erzielt hat, lohnt sich ein solches Vorgehen eher nicht. Dennoch entscheidet der Einzelfall und die individuellen langfristigen Ziele. Die schrittweise Kapitalisierung einer GmbH über liquide Mittel bietet größere Flexibilität und vermeidet sofortige Steuerlasten.
Entwicklung einer ganzheitliche Anlagestrategie - Geeignete Nutzung von parallelen Vermögensstrukturen – privat und in der GmbH
Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Anlagetyp und die Anlagestrategie, die ein Investor verfolgt. Der Buy-and-Hold-Ansatz gilt im Privatvermögen weiterhin als bewährte Strategie für langfristigen Vermögensaufbau. Durch geringe Umschichtungen profitieren Anleger von Zinseszinseffekten und reduzieren Transaktionskosten. In der GmbH kann dieser Ansatz ebenfalls sinnvoll sein, insbesondere bei strategischen Beteiligungen oder langfristigen Aktieninvestments. Allerdings sollte die Strategie hier stärker unter steuerlichen Gesichtspunkten bewertet werden. Häufig kann eine aktivere Steuerung – etwa durch gezielte Gewinnrealisierungen – vorteilhaft sein.
Die gezielte Allokation von Gold, Rentenpapieren und Aktien gehört zu den zentralen Stellhebeln einer erfolgreichen Vermögensstrukturierung. Beispiel Gold: Gold gilt traditionell als Absicherung gegen Inflation und Währungsrisiken und kann zu einer optimierten Vermögensstrategie gehören. Im Privatvermögen profitieren Anleger bei physischem Gold nach einer Haltedauer von über einem Jahr in der Regel von steuerfreien Veräußerungsgewinnen, in der GmbH ist Gold steuerpflichtig. Wer eine auf Dividenden ausgerichtete Aktienstrategie präferiert, und entsprechende Werte im Depot auswählt, fährt im Grundsatz mit einer Anlage von Aktien in Privatvermögen besser. Aktien mit Wachstumsaussichten könnte man wiederum präferiert in der GmbH optimiert investieren.
Somit muss man eine ganzheitliche Anlagestrategie in der Vermögensstrukturberatung entwickeln, und jeweils entscheiden, wo man welche Investition tätig. Prof. Dr. Rolf Tilmes empfiehlt, Anlageentscheidungen stets im Gesamtkontext zu treffen. „Die parallele Nutzung von Privatvermögen und GmbH eröffnet Gestaltungsspielräume, erfordert aber auch ein hohes Maß an Planung und Abstimmung.“
Steuervorteile müssen zusätzliche Kosten übertreffen
Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass damit auch höhere Verwaltungskosten und ein höherer administrativer Aufwand verbunden sind. Die Verwaltung einer GmbH ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden, etwa für Buchhaltung, Jahresabschluss und steuerliche Beratung. Diese Kosten können mehrere tausend Euro pro Jahr betragen und fallen unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge an. Zwar können die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, jedoch sollten die Steuervorteile die Zusatzkosten übertreffen, damit sich das auch wirklich lohnt.
Weitere Unterschiede ergeben sich bei der Verlustverrechnung. Während im Privatvermögen Verluste aus Aktiengeschäften nur eingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden können, bietet die GmbH hier deutlich mehr Flexibilität. Dies kann insbesondere für aktiv handelnde Investoren von Vorteil sein.
Entscheidung im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung treffen
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich: Die Nutzung einer GmbH-Struktur kann sich vor allem für vermögende Anleger mit langfristigem Anlagehorizont und geringer Entnahmequote lohnen. Für klassische Privatanleger mit moderatem Anlagevolumen und regelmäßigem Liquiditätsbedarf bleibt das Privatvermögen häufig die effizientere und einfachere Lösung. Prof. Dr. Rolf Tilmes empfiehlt, die Entscheidung stets im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung zu treffen und sowohl steuerliche als auch strukturelle Aspekte sorgfältig abzuwägen.
„Der Vorteil entfaltet seine Wirkung insbesondere dann, wenn Gewinne innerhalb der GmbH thesauriert und reinvestiert werden“, so Tilmes. „Der Zinseszinseffekt kann dadurch deutlich verstärkt werden.“ Allerdings relativiert sich dieser Vorteil bei einer späteren Ausschüttung an die Gesellschafter. In diesem Fall unterliegen die ausgeschütteten Gewinne erneut der Abgeltungsteuer, sodass sich die Gesamtbelastung in der Größenordnung des Privatvermögens bewegt. Die GmbH wirkt daher weniger als Instrument zur dauerhaften Steuerersparnis, sondern vielmehr zur Steuerstundung.
„Wie üblich gibt es bei der Geldanlage nicht den einen Weg, der für alle passt“, folgert Tilmes. „Vielmehr kommt es auf die jeweilige Situation des Einzelnen an. Die optimale Anlagestrategie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Zielen, Zeithorizont, Risikotragfähigkeit und steuerlichen Rahmenbedingungen. Gerade bei parallelen Vermögensstrukturen – privat und in der GmbH – ist eine professionelle Beratung unerlässlich“. Aus diesem Grund sollten sich Anleger überlegen, die Unterstützung eines Experten wie den vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals in Anspruch zu nehmen. Sie beraten unabhängig und neutral und können auf einer ganzheitlichen Basis sowie mit Hilfe von Szenarioanalysen genau untersuchen, ob sich eine Übertragung von Depotwerten an eine GmbH im Einzelfall wirklich lohnt.
Buchempfehlung des Monats
