Marcus Meyer, Monetalis GmbH Donnerstag, 29. Februar 2024 von Marcus Meyer, Monetalis GmbH

Investorenbrief

Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Investoren und Interessenten,

mit diesem Investorenbrief möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Portfolioentscheidungen des vergangenen Monats geben sowie über aktuelle Themen und Gestaltungsmöglichkeiten informieren. Zögern Sie bitte nicht, mich für Ihre persönlichen Anlagefragen zu kontaktieren.

Inhalt

 

Börse im Februar 2024

Zinssenkungsfantasie schrumpft

Investmentfonds flexibles Mandat

Monetalis Ruhestandsfonds

Vermögensverwaltung defensives Mandat

Monetalis Ruhestand Einkommen

Vermögensverwaltung offensives Mandat

Monetalis Ruhestand Wachstum

Ruhestandsplanung

Wie läuft die Übertragung von Betriebsrenten?

Buchempfehlung des Monats

Christian Köhlert - Die Phönix-Hypothese

MONETALIS GLOBAL SELECTION FUND

BÖRSE IM FEBRUAR 2024
Zinssenkungsfantasie schrumpft

Schon in den ersten Wochen des Jahres mussten die Kapitalmärkte zur Kenntnis nehmen, dass die Erwartungen an unmittelbar bevorstehende und weitreichende Leitzinssenkungen überzogen waren. Angesichts guter Konjunktur- und Arbeitsmarktdaten dürfte die US-Notenbank ihren Kampf gegen die Inflation noch nicht beenden. So dämpfte US-Notenbankpräsident Powell die Erwartungen einer Lockerung der Geldpolitik nochmals. Die im Februar veröffentlichten Inflationszahlen für den Januar taten ein Übriges. Der Anstieg des Preisniveaus gegenüber dem Vorjahresmonat wurde für die USA mit 3,1 Prozent berechnet und damit höher als die mehrheitlich erwarteten 2,9 Prozent. Auch die weiterhin hohe Kerninflationsrate von 3,9 Prozent spricht gegen schnelle Leitzinssenkungen der US-Notenbank, die ähnlich der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Inflationsrate von nur 2 Prozent anstrebt.

Ernüchterung an den Anleihemärkten

Vor allem an den Anleihemärkten machte sich diese Ernüchterung bemerkbar. Die Kurse von festverzinslichen Wertpapieren sanken, ihre Renditen stiegen dadurch. Für US-Staatsanleihen mit zehn Jahren Laufzeit stieg die Rendite von kaum mehr als 3,8 Prozent Anfang Februar auf mehr als 4,3 Prozent. Die Aktienmärkte verkrafteten die schrumpfende Zinssenkungsfantasie deutlich besser. Unter Führung der großen US-Technologieaktien blieb die Grundstimmung an den Aktienmärkten positiv. An die Spitze der größten Kursgewinner setzte sich von den „glorreichen Sieben“ wieder die Aktie des KI-Chipherstellers Nvidia. Getragen von abermals sehr guten Geschäftsergebnissen sprang die Aktie auf neue Rekordhöhen, wobei der Börsenwert des Unternehmens zeitweilig die Marke von zwei Billionen US-Dollar erreichte. Allein seit Jahresbeginn legte die Aktie rund 60 Prozent zu. Andere Wachstums- und Tech-Aktien litten dagegen unter dem Renditeanstieg. So notierte die Alphabet-Aktie in der zweiten Februarhälfte kaum höher als zum Jahresbeginn und Apple rund 5 Prozent darunter.

Rekordjagd an der Wallstreet

Die Aktienkurse der als "glorreiche Sieben" (Magnificient Seven) bezeichneten größten Tech-Konzerne zeigten allerdings eine zunehmend unterschiedliche Entwicklung. Während der Chip-Hersteller Nvidia mit einem Kursanstieg um 60 Prozent seit Jahresbeginn Amazon von Platz drei der wertvollsten Konzerne hinter Microsoft und Apple verdrängte, verlor der Elektroautopionier Tesla seit Jahresbeginn mehr als 20 Prozent seines Wertes und rangiert mit einem Börsenwert von „nur noch“ gut 630 Milliarden US-Dollar nicht mehr auf Augenhöhe der übrigen Magnificent Seven, deren Marktkapitalisierung durchweg über einer Billion US-Dollar liegt.

Kursrallye auch bei europäischen Aktien

Auch die europäischen Aktienmärkte setzten die Kursrallye aus den beiden letzten Monaten des Vorjahres in den beiden ersten Monaten dieses Jahres fort. Dabei übertraf die Aufwärtsdynamik des Euro-STOXX-50 seit Ende Januar sogar diejenige der Nasdaq. Der Leitindex der Eurozone erreichte im Februar als Kursindex (ohne Dividenden) 4.880 Punkte, den höchsten Stand seit über 20 Jahren. Der wenig beachtete Performance-Index, bei dem die Dividenden wie beim populären DAX eingerechnet werden, schaffte mit über 11.300 Punkten neue Rekordwerte.

Der paneuropäische STOXX 600 Index kletterte sogar ohne Dividendeneinrechnung bis fast auf 500 Punkte und damit neue Höchststände. Die historischen Kurshochs hatten bei diesem Index im Jahr 2000 und im Jahr 2007 bei jeweils rund 400 Zählern gelegen.

Kursaufschwung in Japan, Stagnation in Indien

Gegenüber dem November und Dezember vergangenen Jahres deutlich beschleunigt zeigte sich der Kursaufschwung in Japan. Der Nikkei 225 Index stieg über 39.000 Punkte und konnte endlich seinen Rekordwert aus dem Jahr 1989 überwinden, der damals auf dem Zenit der Japan-Euphorie der 1980er Jahre erreicht worden war. Der indische Aktienmarkt konnte dagegen seine Kursrallye, die bis Mitte Januar für steigende Kurse gesorgt hatte, nicht mehr fortsetzen. So blieb der Sensex 30 Index der Bombay Stock Exchange (BSE) innerhalb der Bandbreite, die im Januar entstanden war. Nach den hohen Kurszuwächsen der Vormonate war der Februar von einer Seitwärtsbewegung geprägt. Die übergeordneten Aufwärtstrends sind intakt, aber nach den hohen Kursgewinnen dürfte eine ausgeprägte Konsolidierung nicht verwundern.

Umgekehrt zeigten die chinesischen Aktienmärkte, die im Januar mit neuen Tiefs ihre Abwärtstrends bestätigt hatten, im Februar erste Anzeichen einer möglichen Stabilisierung. In Hongkong drehte der Hang Seng Index nach einem Test der Zehn-Jahres-Tiefs bei knapp 15.000 Punkten nach oben. Der Index kehrte im Februar immerhin in die Nähe der 17.000er-Marke zurück. Der Rückzug der verschreckten Investoren dürfte nach drei verlustreichen Jahren so weit fortgeschritten sein, dass auch Maßnahmen der Regierung zur Stabilisierung der Kapitalmärkte Wirkung zeigen könnten.

Der Ölpreis blieb im Februar in der Spannbreite zwischen rund 70 und 84 US-Dollar pro Barrel. Auch beim Gold und anderen Metallen gab es keine auffälligen Preisveränderungen. Ein Unze Gold kostete im Februar zwischen gut 1.970 und knapp 2.090 US-Dollar. Damit bleib der Goldpreis in der vergleichsweise engen Bandbreite aus den beiden Vormonaten.

INVESTMENTFONDS: FLEXIBLES MANDAT
Monetalis® Ruhestandsfonds

Factsheet per 27.02.2024

Februar 2024: +2,54 Prozent
Jahresergebnis 2024: +6,04 Prozent

Top-Performer im Berichtsmonat war der Morgan Stanley Global Opportunities mit einem Wertzuwachs von 6,79 Prozent, gefolgt vom Comgest Growth Europe mit +6,35 Prozent.

Den geringsten Performancebeitrag leistete der Quantex Global Value EUR I mit einem Plus von 0,46 Prozent.

Es wurden keine Veränderungen im Portfolio vorgenommen.

Quantex Global Value EUR I

Aktienfonds Global - Flex Cap - Value

Unverändert

Wellington Global Stewards $ S Acc

Aktienfonds Global - Large Cap - High Quality

Unverändert

Fidelity Funds - Global Equity Income Fund Y-ACC-USD

Aktienfonds Global - Large Cap - High Quality - Dividend

Unverändert

Morgan Stanley Global Opportunities Z

Aktienfonds Global - Large Cap - Quality Growth

Unverändert

Invesco NASDAQ 100 ETF

Aktienfonds USA - Large Cap - ex Financials

Unverändert

Comgest Growth Europe EUR I Acc

Aktienfonds Europa - Large Cap - Quality Growth

Unverändert

DNB Fund - Technology Institutional A (EUR)

Aktienfonds Global - Technologie/Telekom - Value

Unverändert

AB International Health Care I EUR

Aktienfonds Global - Gesundheitssektor

Unverändert

iShares Physical Gold ETC

Physisch hinterlegte Barren

Unverändert

€-Tagesgeld 3,00 % Zins p.a.

Tagesgeld

Unverändert

VERMÖGENSVERWALTUNG: DEFENSIVES MANDAT
Monetalis® Ruhestand Einkommen

Factsheet per 29.02.2024

Februar 2024: +0,59 Prozent.
Jahresergebnis 2024: +1,77 Prozent

Top-Performer war mit +2,54 Prozent der JPM Global Dividend Fund, gefolgt vom GS Alternative Beta mit +1,09 Prozent.

Einen negativen Performancebeitrag leisteten der
Bantleon Select Corporate Hybrids mit minus 0,86 Prozent.

Es wurden keine Veränderungen im Portfolio vorgenommen.

JPMorgan Investment Funds - Global Dividend C (acc) - EUR

Aktienfonds Global - Large Cap - Dividend & Quality Growth

Unverändert

Fidelity Funds - Global Equity Income Fund Y-ACC-USD

Aktienfonds Global - Large Cap - High Quality - Dividend

Unverändert

Mainberg Special Situations Fund HI I

Aktienfonds Europa - Sondersituationen

Unverändert

DC Value Global Balanced IT

Mischfonds - International

Unverändert

Quantex Multi Asset €

Mischfonds - International

Unverändert

Goldman Sachs Alternative Beta P €

Hedgefund - Multistrategy

Unverändert

HANSAGold USD F

Edelmetalle

Unverändert

Carmignac Credit 2025

Rentenfonds - Unternehmensanleihen - Laufzeiten

Unverändert

Carmignac Credit 2027

Rentenfonds - Unternehmensanleihen - Laufzeiten

Unverändert

Bantleon Select Corporate Hybrids RA

Rentenfonds - Unternehmensanleihen nachrangig

Unverändert

Candriam Bonds Euro High Yield C

Rentenfonds - Unternehmensanleihen höherverzinst Welt

Unverändert

VERMÖGENSVERWALTUNG: OFFENSIVES MANDAT
Monetalis® Ruhestand Wachstum

Factsheet per 29.02.2024

Februar 2024: +3,14 Prozent.
Jahresergebnis 2024: +5,99 Prozent

Top-Performer im Berichtsmonat war der Comgest Growth Europe mit +6,34 Prozent, gefolgt vom Morgan Stanley INVF Global Opportunity Fund (USD) I (+5,34 Prozent).

Keiner der Portfoliobausteine lieferte einen negativen Performancebeitrag.

Im Berichtsmonat wurde der der Alpora Innovation Europa Fonds EUR D aufgrund des negativen Momentums veräußert. Ersetzt wurde der Baustein durch den Wellington Global Stewards Fund N USD Acc.

Der Wellington Global Stewards Fund ist bereits fester Bestandteil im Monetalis Ruhestandsfonds und kommt nun auch in der Vermögensverwaltungsstrategie "Wachstum" zum Einsatz.

Das verwaltete Vermögen des Wellington Global Stewards Fund beläuft sich auf über USD 6 Milliarden. Das Fondsmanagement pflegt folgende Philosophie:

Anlagehorizont von zehn Jahren: Als Aktionäre sehen wir es als unsere Pflicht an, mit den Unternehmen im Portfolio in Kontakt zu treten, um Entscheidungen zu unterstützen oder zu beeinflussen, die ihren langfristigen Wert maximieren. Darüber hinaus möchten wir angesichts unseres Anlagehorizonts von zehn Jahren einen langfristigen, strategischen und wechselseitigen Dialog mit den Unternehmen führen, in die wir investieren. Wir sind davon überzeugt, dass wir dank dieses Anlagehorizonts in der Lage sind, uns effektiv für eine langfristige Perspektive zu engagieren, und so unser Ziel verfolgen können, den langfristigen Wert zu maximieren, anstatt den Fokus auf möglichst schnelle Gewinne zu legen. Wir können so dazu beitragen, Inseldenken zu hinterfragen, Meinungen zu ESG-Themen äußern und Unternehmen in die Verantwortung nehmen. Darüber hinaus nutzen wir den Dialog mit Unternehmen, um unser Wissen über sie zu erweitern.

Zugang dank Größe: Wellington ist eine der größten Vermögensverwaltungsgesellschaften der Welt mit einem verwalteten Vermögen von über USD 1 Billion, wovon etwa die Hälfte in Aktien investiert ist. Alle unsere Anlagen werden aktiv verwaltet, was uns zu einem wichtigen potenziellen Käufer von Aktien am Markt macht. Unseres Erachtens verschaffen uns unsere Größe und Reichweite einen beispiellosen Zugang zu Unternehmen, mit denen wir in den Dialog treten und die wir beeinflussen können.

Bedeutung des Dialogs auf Board-Ebene: Beim Global Stewards Fund sind wir der Meinung, dass wir nicht nur mit den Managementteams von Unternehmen sprechen sollten, sondern auch mit ihren Lenkungs- und Kontrollgremien (Boards of Directors). Wir möchten herausfinden, ob die Boards nicht nur ihre Aufsichtsfunktion gegenüber den Managementteams wahrnehmen, sondern diese auch respektvoll herausfordern und die Unternehmen dabei unterstützen, vorausschauend zu denken und zukünftige Herausforderungen in Bereichen wie Talentförderung, Cybersicherheit oder Dekarbonisierung zu antizipieren. Wir sind der Meinung, dass der Dialog auf Board-Ebene vom Markt zu wenig Beachtung erhält und uns bei der Beurteilung der langfristigen Aussichten eines Unternehmens einen entscheidenden Vorteil verschafft.

MFS Meridian Contrarian Value

Aktienfonds Global - Flex Cap - Value

Unverändert

Morgan Stanley Global Opportunities Z

Aktienfonds Global - Large Cap - Quality Growth

Unverändert

Invesco NASDAQ 100 ETF

Aktienfonds USA - Large Cap - ex Financials

Unverändert

TRP US Smaller Companies Equity Q

Aktienfonds USA - Mid Cap - High Quality Blend

Unverändert

Comgest Growth Europe EUR I Acc

Aktienfonds Europa - Large Cap - Quality Growth

Unverändert

Wellington Global Stewards Fund

Aktienfonds Global - Large Cap - High Quality

NEU

Alpora Innovation Europa € D

Aktienfonds Europa - Flex Cap - Innovation

Verkauft

Fidelity Global Technology A €

Aktienfonds Global - Technologie

Unverändert

AB International Health Care I EUR

Aktienfonds Global - Gesundheitssektor

Unverändert

RUHESTANDSPLANUNG

Wie läuft die Übertragung von Betriebsrenten?

Gibt ein Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersversorgung seinen bisherigen Job auf und wechselt zu einem anderen Unternehmen, stellt sich die Frage, was aus seiner bisherigen Betriebsrente wird.

Ein Verfahren für die Übertragung bestehender Anwartschaften existiert. Der Gesetzgeber hat dafür die Grundlagen geschaffen. Die Versorgungsträger haben sich auf einen Modus verständigt. Aber wie gut funktioniert dieses Verfahren in der betrieblichen Praxis?

Die Übernahme beziehungsweise Übertragung von Ansprüchen aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds ist in § 4 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt. Danach kann seit 01. 01. 2005 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Zusage zur betrieblichen Altersversorgung im Einvernehmen durch den neuen Arbeitgeber übernommen/übertragen werden. Einvernehmlich bedeutet, der neue Arbeitgeber muss zustimmen. Eine Verpflichtung besteht nicht. Bei der Übernahme tritt der neue Arbeitgeber in die arbeitsrechtliche Zusage mit allen Rechten und Pflichten und in den dazu abgeschlossenen Vertrag ein. Damit einher geht ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko für den neuen Arbeitgeber.

Wertgleiche Zusage durch neuen Arbeitgeber

Lehnt der neue Arbeitgeber die Übernahme ab, ist er verpflichtet, eine alternative Versorgungseinrichtung zur Fortführung der unverfallbaren Ansprüche anzubieten. In diesem Fall schließt der Mitarbeiter einen neuen Betriebsrentenvertrag beim neuen Arbeitgeber ab. Das Deckungskapital aus dem bisherigen Vertrag wird in den neuen übertragen. Dies ist zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds möglich. Der neue Arbeitgeber erteilt eine wertgleiche Versorgungszusage. Es verbleibt kein Haftungsrisiko aus der alten Zusage.

Dafür gelten einige Regeln. So muss der Mitarbeiter die Übertragung innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden beim alten Arbeitgeber beim neuen verlangen. Der Übertragungswert darf die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen (2023: West 87.600 Euro, Ost 85.200 Euro). 98 Versicherer sind mittlerweile dem Übertragungsabkommen beigetreten. Damit verpflichten sie sich, innerhalb von 15 Monaten nach Austritt beim alten Arbeitgeber die Fortführung von unverfallbaren Versorgungsansprüchen zu ermöglichen. Dazu gehören u. a. die Übertragung des Deckungskapitals und die Anrechnung von Abschlusskosten.

Theorie und Praxis sind unterschiedliche Welten

Soweit die Theorie. In der Praxis führen Arbeitgeberwechsel leider oftmals zu erheblichem Aufwand für alle Beteiligten. So sind häufig Gespräche zwischen dem Vermittler des Bestandsvertrages, dem Mitarbeiter, dem neuem Arbeitgeber und manchmal auch dem neu hinzukommenden Vermittler notwendig. Viele Mitarbeiter brechen sie ab oder meiden sie gänzlich. In der Folge stellen sie die alten Verträge beitragsfrei oder kündigen diese.

Die Übernahme einer bestehenden arbeitsrechtlichen Versorgungszusage auf freiwilliger Basis erfolgt zudem nach unserer Erfahrung wegen der Haftungsübernahme für den neuen Arbeitgeber nur sehr selten. Immer mehr Firmen haben Kollektivrahmenverträge über einen Anbieter. Da verursacht ein Vertrag bei einem anderen Versicherer oder einer anderen Pensionskasse in der Verwaltung zusätzlichen Aufwand. Auch bei der verpflichtenden Übertragung treten regelmäßig Schwierigkeiten auf. Es herrscht Unkenntnis zu dieser gesetzlichen Regelung. Alternative Konzepte fehlen. Übertragungen ziehen sich in die Länge, mitunter bis zum Verstreichen der vorgegebenen Frist.

Übertragung zieht sich oft in die Länge

Selbst wenn ein alternatives Versorgungskonzept beim neuen Arbeitgeber existiert, läuft es häufig nicht reibungslos. So wird eine Übertragung des Deckungskapitals oftmals durch den neuen Arbeitgeber beziehungsweise dessen Makler, Finanzberater oder Versicherungsvertreter gar nicht angeboten oder sogar ausgeredet. Der Grund: Das Übertragungsabkommen schreibt die Anrechnung der bereits geleisteten Abschlusskosten vor. Nach Ablauf der Stornohaftung von 60 Monaten erhält der neue Vermittler keine Vergütung für seine Tätigkeit. Vorher wird die geflossene Provision anteilig für den abgebenden Vermittler storniert und dem neuen Vermittler gutgeschrieben. Je nach Alter des Vertrages und Art der Kalkulation kann es dabei Unterschiede geben.

Sind Versorgungslösungen beim neuen Arbeitgeber vorhanden, dann zieht sich die Übertragung oftmals in die Länge. Mitunter weisen seine Berater gar nicht darauf hin. Der alte Vertrag läuft also erst einmal weiter. Die Folge: der Mitarbeiter erhält Rechnungen und Mahnungen bzw. der vorherige Berater muss den Vertrag beitragsfrei stellen. Das verhindert aber trotzdem oftmals nicht, dass der Mitarbeiter gemahnt wird, weil sich Arbeitsprozesse bei den Versicherern überschneiden.

Abwicklung zieht sich über Monate hin

Auch für Versicherer gehört die Übertragung des Deckungskapitals nicht zu den Lieblingsvorgängen. Der Prozess ist aufwändig und dauert. So ist bei Altzusagen vor dem 01. 01. 2005 lediglich eine einvernehmliche Übereinkunft zur Deckungskapitalübertragung möglich. In diesem Fall müssen alle Beteiligten, also Arbeitnehmer, neuer und alter Arbeitgeber unterzeichnen. Werden die Voraussetzungen des Rechtsanspruches zur Übertragung nach § 4 BetrAVG erfüllt, müssen lediglich der neue Arbeitgeber und der Mitarbeiter unterzeichnen. Dazu kommt die Korrespondenz zwischen der übernehmenden Versicherungsgesellschaft und der bisherigen.

Die Abwicklung dauert sechs bis acht Monate in der Regel. Da der Vertrag rückwirkend policiert wird, stehen dem Arbeitnehmer die Beitragszahlung ab Beginn des Arbeitsverhältnisses zu. So müsste der neue Arbeitgeber diese rückwirkend entrichten und die Gehaltsabrechnung korrigieren. Das findet erfahrungsgemäß aber so gut wie nie statt. Dadurch hat der Mitarbeiter neben den nervenden Diskussionen meist auch eine Beitragslücke von mehreren Monaten.

Am Ende kommt es auf den Berater an

Außerdem gibt es auch Vertragskonstellationen, bei denen eine Übertragung des Deckungskapitals keinen Sinn macht und eine Beitragsfreistellung der bessere Weg ist. So verfügen zum einen sehr alte Verträge über günstigere Rechnungsgrundlagen mit höheren Garantiezinsen. Zum anderen, und das wiegt wahrscheinlich noch schwerer, steht die zu geringe Laufzeit der neuen Verträge einem guten Ergebnis im Wege, weil ein Wechsel in aktuelle fondsgebundene Produkte dadurch nicht sinnvoll ist. Darüber sprechen wir offen mit den Anwärtern. Am Ende bleibt es aber ihre Entscheidung. Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachweislich über alle Möglichkeiten und gesetzlichen Verpflichtungen informiert werden.

BUCHEMPFEHLUNG DES MONATS

Christian Köhlert
Die Phönix-Hypothese

Einmal im Monat präsentiere ich an dieser Stelle mein Buch des Monats. Viel Spaß beim Lesen!

"Ist die aktuelle Weltlage eine gigantische Ablenkung?"

Was, wenn das, was auf der Weltbühne geschieht, weder Zufall noch Wahnsinn ist – sondern alles nach Plan verläuft? Christian Köhlert, ein Kenner der Wahrheitsbewegung, knüpft alternative Theorien und Whistleblower-Aussagen zu einem Gesamtbild zusammen. Die »Phönix-Hypothese« liefert ein Modell, warum das System solch bizarre Manöver auf der Weltbühne veranstaltet, dass selbst in den alternativen Medien die Ausdeutungen immer weiter auseinanderklaffen. Die These postuliert, dass ein zyklisches Phänomen der fundamentale Grund für all die transformativen Prozesse ist, die wir seit 2020 vermehrt beobachten können.

Der Autor skizziert eine Theorie, wonach die geopolitischen Krisen, die vermeintlichen Pandemien, die soziokulturellen Verwerfungen und die vielen anderen polarisierenden Anomalien auf der Weltbühne von einem zentralen System gesteuert werden. Diese Machtstruktur vereint alle Institutionen, Ideologien und Staaten unter einer Agenda. Was wir primär erkennen dürfen, dient nur der Ablenkung und Steuerung der Massen in eine neue Weltordnung. Dabei ist der »Great Reset« von kosmischer Natur.

Das System inszeniert auf der globalen Bühne einen balancierten Tanz mit der Angst. Auf der einen Seite wird diese Ur-Emotion künstlich erzeugt und instrumentalisiert, um die Menschheit zu spalten und zu kontrollieren. Gleichzeitig werden aber die wahren Beweggründe verschleiert, um eine Panik zu vermeiden. Bei diesem bizarren Schauspiel erfüllen alle Parteien ihre Rolle. Selbst die alternativen Medien wurden unterwandert und werden genutzt, um über These und Antithese das Schicksal der Welt zu steuern.

Christian Köhlert ist überzeugt, dass ein konstruktiver Umgang mit den globalen Herausforderungen, die unweigerlich auf uns zukommen, nur möglich ist, wenn wir uns mutig den Tatsachen stellen, die den Lauf der Menschheit schon seit Jahrtausenden bestimmen.

"Fazit: Für den aufgeschlossenen Zeitgenossen sehr lesenswert – anschließende schlaflose Nächte können aber nicht ausgeschlossen werden!" Ralf Flierl, Chefredakteur Smart Investor

Rechtliche Hinweise

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Mit diesen Inhalten wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Die vollständigen Angaben der Fonds sind dem Verkaufsprospekt sowie der Satzung oder dem Verwaltungsreglement oder den Vertragsbedingungen, ergänzt durch den jeweiligen letzten geprüften Jahresbericht und den jeweiligen Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt, zu entnehmen. Diese Unterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage eines Kaufs dar. Die genannten Unterlagen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft/Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle sowie von den jeweiligen Vertretern in den Ländern, für die eine Vertriebszulassung vorliegt. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen der Monetalis GmbH zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung der Monetalis GmbH wider. Dennoch können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse erheblich von den Erwartungen abweichen. Alle Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr und keine Haftung übernommen werden. Der Wert jedes Investments kann sinken oder steigen und Sie erhalten möglicherweise nicht den investierten Geldbetrag zurück. Bei der Vermittlung von Fondsanteilen kann die Monetalis GmbH Rückvergütungen aus Kosten erhalten, die von den Verwaltungsgesellschaften/Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß dem jeweiligen Verkaufsprospekt dem jeweiligen Fonds belastet werden. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängig und kann Änderungen unterworfen sein. Bitte konsultieren Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater. Die ausgegebenen Anteile der dargestellten Fonds dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. So dürfen die Anteile dieser Fonds weder innerhalb der USA noch an oder für Rechnung von US-Staatsbürgern oder in den USA ansässigen US-Personen zum Kauf angeboten oder an diese verkauft werden. Darüber hinaus können die Anteile der Fonds weder direkt noch indirekt „US-Personen“ und/oder Einrichtungen, die sich im Besitz einer oder mehrerer „US-Personen“ im Sinne der Definition des „Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)“ befinden, angeboten oder verkauft werden. Zudem dürfen dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen nicht in den USA verbreitet werden. Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Dokuments sowie das Angebot oder ein Verkauf der Anteile dieser Fonds können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Der jüngste Nettoinventarwert (NIW) kann über die Website der Verwaltungsgesellschaften/Kapitalverwaltungsgesellschaften abgerufen werden.
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