Finanzielle Repression: Schleichender Verlust der Spareinlagen

Wir sind überzeugt, dass eindeutige Anzeichen einer enormen Schuldenblase – respektive Anleihenblase – vorhanden sind.

Staatsanleihen wurden in der Vergangenheit und werden auch heute noch als „risikofreie Vermögenswerte“ verwendet. Dies geschieht einerseits in privaten und institutionellen Portfolios, andererseits auch im Rahmen von Bank- und Währungsreserven.

Aus unserer Sicht ist die Definition einer „risikolosen Anlage“ strikt abzulehnen. Unser Bestreben ist der proaktive Vermögensschutz, um für den schlimmsten anzunehmenden Fall gewappnet zu sein: Staatspleiten mit Hyperinflation und Währungsreform.

So sind die Anlageportfolios unserer Mandanten aufgebaut. Neben den von uns gemanagten und seit Jahren bewährten Anlagestrategien als Basisinvestment, empfehlen wir regelmäßig die Beimischung lukrativer Sachwerte als Satelliteninvestments mit dem Ziel der breiteren Diversifikation und Risikoreduktion. Hierbei steht uns die Möglichkeit interessanter Private Placements offen.

Proaktiver Vermögensschutz

Angesichts der massiven Verschuldung unserer Volkswirtschaften ist die Angst vermögender Privatkunden vor dem Zugriff des Staates auf ihre Konten und Depots nicht unbegründet. Es ist unsere Aufgabe als Berater, die Vermögenswerte unserer Mandanten real zu schützen; dazu gehört auch der Schutz vor dem Zugriff des Staates.

Die Diversifikation der Vermögenswerte - auch über internationale Lagerstellen - ist eines unserer Anlageprimate. Wir haben inzwischen gelernt, auch das vermeintlich „Undenkbare“ zu denken. Neben der Depotführung in Deutschland bieten wir daher auch die Depotführung im Fürstentum Liechtenstein sowie in der Schweiz an.

Vermögen wird aber nicht nur durch Inflation oder Steuern in seinem Bestand bedroht.

Unternehmerische Tätigkeit, Finanzierungen, Scheidungen, Erbfälle etc. bergen die Gefahr eines Haftungszugriffs von Gläubigern wie zum Beispiel Banken, dem Finanzamt, Ex-Gatten oder Pflichtteilsberechtigten.

Damit im Ernstfall Betriebsvermögen und insbesondere das davon getrennte Privatvermögen einer solchen Haftung entzogen ist, sind rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Maßnahmen zum Schutz Ihres Vermögens können jedoch nur im Vorfeld eines möglichen Haftungsfalls zum Ziel führen. Ist der Haftungsfall bereits eingetreten, sind z.B. erst dann erfolgende Vermögensverschiebungen in der Regel anfechtbar bzw. sogar nichtig. Außerdem wird das Beiseiteschaffen oder Verschleiern von Vermögenswerten in diesen Fällen schon strafrechtlich relevant. Seriöser Vermögensschutz erfolgt daher stets nur prophylaktisch im Vorfeld einer möglichen Haftung.

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